Jugendschutz
Der Schützenverein Erpen-Timmern erklärt ausdrücklich, dass er die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie die Auflagen der Stadtverwaltung einhalten wird.
Dazu zählen insbesondere:
- Kein Zutritt zur Veranstaltung am Freitag unter 16 Jahren, wenn keine Erziehungsbeauftragung vorliegt oder Erziehungsberechtigte nicht anwesend sind.
- Pflicht zum Verlassen der Veranstaltung am Freitag ab Mitternacht unter 18 Jahren, wenn keine Erziehungsbeauftragung vorliegt oder Erziehungsberechtigte nicht anwesend sind.
- Bei Vorlage einer Erziehungsbeauftragung haftet der Beauftragte für den Jugendlichen und übernimmt die volle Verantwortung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
- Kein Verkauf von Spirituosen oder branntweinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren an allen Veranstaltungstagen
- Kein Verkauf von Bier oder Sekt an Personen unter 16 Jahren an allen Veranstaltungstagen.
- Kein Verkauf von Alcopops
- Verkauf von Zigaretten ausschließlich an der Theke (keine Automaten)
- Um das Alter der Personen feststellen zu können, behalten wir uns vor, Ausweiskontrollen durchzuführen. Der Zelteintritt wird durch verschiedenfarbige Tanzbänder kontrolliert.
- Beschädigte Tanzbänder berechtigen nicht zum Eintritt und werden auch nicht ersetzt.
- Alkoholisierte Personen oder Personen unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (Drogen) erhalten keinen Eintritt zur Veranstaltung.
- Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Grundsätzlich dürfen keine Rucksäcke mit in das Festzelt genommen werden. Hier behalten wir uns Taschenkontrollen vor.
- Wer einer Ausweis- oder Taschenkontrolle nicht zustimmt, kann keinen Eintritt zur Veranstaltung erhalten.
- Grundsätzlich behalten wir uns vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen oder jemanden vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
- Unser Festwirt und sein gesamtes Personal sind verpflichtet, das Jugendschutzgesetz und andere Auflagen konsequent einzuhalten.
- Neben der Zelteingangskontrolle wird ein Sicherheitsdienst während des Jugendtanzes bereit gestellt.
- Personen, die handgreiflich werden oder sich an Schlägereien beteiligen werden unverzüglich der Veranstaltung verwiesen.
Erpen-Timmern,den 22.07.2016